Covid-19 - Anahit Care
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Covid-19

Das Jahr 2020 war von der Ausbreitung des Coronavirus geprägt und auch zu Beginn des Jahres werden wir alle durch die Pandemie vor großen Herausforderungen gestellt.

Um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, testen wir unsere Pflege- und Betreuungskräfte auf COVID -19 unmittelbar vor der Einreise nach Deutschland.

Dazu verwenden wir die erforderlichen Richtlinien des Robert Koch-Instituts.

COVID-19-Test führen wir nach Möglichkeit in innerhalb von 48 Stunden vor der Anreise unserer Pflegekräfte durch.

Um unsere Kunden uns unsere Pflegekräfte vor SARS- CoV-2 bzw. COVID – 19 zu schützen, haben wir u.a. folgende Maßnahmen in die Wege geleitet:

Corona–Test: vor Abreise bzw. Anreise, wie bereits erwähnt, werden unsere Pflegekräfte mittels molekulares Echtzeit–PCR Tests und/oder des Antigen–Tests auf eine bestehende Infektion getestet. Je nach Testergebnis wird nach den Vorschriften der Gesundheitsbehörden weiter verfahren.

Unsere Pflegekräfte werden über die Situation von COVID – 19 in Deutschland auf dem Laufenden gehalten.

In Deutschland wurde die 3-G-Regel eingeführt:

– Genesen 

– Geimpft 

– Getestet 

Das bedeutet, dass sich jeder, der zweimal geimpft, getestet oder genesen ist, sich weitgehend frei an öffentlichen Orten bewegen kann. Die 3G-Regelung, die am 23. September 2021 eingeführt wird, ordnet die Regeln und Auflagen für den Aufenthalt in Deutschland. Nach der 3G-Regelung dürfen nur Personen, die diese Kriterien erfüllen, Restaurants, Kinos, Friseursalons, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sporthallen, Massenveranstaltungen oder Hotels frei betreten. 

Die Regelungen für Besuche in Krankenhäusern, Rehabilitationszentren oder Pflegeheimen sind individuell. Auch diejenigen, die einen Aufenthalt im Hotel planen, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, das an jedem dritten Tag des Aufenthalts wiederholt werden muss. Die Bundesländer können diese Regelungen aussetzen, wenn die siebentägige Inzidenz in einem Land konstant unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Jeder, ob geimpft, genesen oder getestet, ist nach wie vor verpflichtet, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Abstand zu halten und Masken zu tragen. Der Druck auf die Ungeimpften hat seit dem 11. Oktober 2021 zugenommen, als die kostenlosen Coronavirus-Tests, die jetzt vielerorts problemlos durchgeführt werden können, ausliefen.

Vor der Abreise füllen wir die Erklärungen aus. Bisher war die Einreise nach Deutschland keinen strengen Kontrollen unterworfen. Nach dem 8. November 2021 hat sich die Situation jedoch geändert. Nach den neuen Richtlinien muss man vor der Einreise nach Deutschland zunächst eine so genannte digitale Einreiseerklärung unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Dies gilt für alle Reisenden, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben (einschließlich Polen). Die Einreiseerklärung enthält eine Reihe grundlegender Daten, wie das Land, aus dem man nach Deutschland einreist, das Datum und das Verkehrsmittel, sowie weitere persönliche Angaben, die auf dem Standortformular „Aussteigekarte“ verlangt werden.

Die auf diese Weise gesammelten Daten werden an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt, das später das Quarantäneverfahren überwachen wird.

Nach dem Ausfüllen und Absenden der Erklärung erhalten wir eine Bestätigung in Form einer PDF-Datei. Nach der Bestätigung ist es am besten diese gleich in zweifacher Ausfertigung ausdrucken. Diese muss man beim Grenzübertritt dabei haben. Wenn Sie den Antrag nicht in elektronischer Form ausfüllen können, ist dies in Ausnahmefällen auch in Papierform möglich. Die Angabe falscher Daten kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.